Patenschaft notariel beglaubigen lassen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Patenschaft notariel beglaubigen lassen

Guten Tag, liebe Frau Bader! Ich hoffe, ich bin mit meinem Anliegen bei Ihnen richtig. Unser Sohn wurde letzte Woche getauft und wir haben eigentlich gedacht, daß die Paten, im Falle uns würde etwas zustoßen so das wir uns nicht mehr um Nico kümmern könnten (Pflegefall, Ableben), die Paten automatisch als erziehungsberechtigte in Frage kämen. Dem ist aber gar nicht so. Nun hat man uns geraten dieses notariell beglaubigen zu lassen, wenn wir die Paten in dem Falle für Nico möchten. Können Sie uns näheres dazu sagen und auch was so was in etwa kosten würde? Ganz herzlichen Dank und liebe Grüße Inge & Nico

Mitglied inaktiv - 03.10.2003, 17:35



Antwort auf: Patenschaft notariel beglaubigen lassen

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2003