Guten Abend, ich habe fragen zu dem Partnerschaftsbonus. 1) ist diese Zeit als Elternzeit zu beantragen? Wann empfehlen Sie dies bei den jeweiligen AG zu beantragen? Und wie schnell müssen die AG bestätigen? Normalerweise beantragen Mutter und Vater ja nicht zum selben Zeitpunkt. 2) müssen es vier Monate sein oder kann man hier variieren? 3) was geschieht, wenn ein Arbeitgeber der TZ in der Zeit des Partnerschaftsbonus nicht zustimmt? Oder MUSS er zustimmen? 4) kann der AG für diese Zeit auch einen anderen vergleichbaren Job anweisen? 5) kann ich in der Zeit des Partnerschaftsbonus die 20 Tage Urlaub nehmen, die ich vor Mutterschutz nicht mehr nehmen konnte? 6) welche weiteren offiziellen Anlaufstellen gibt es um sich zum Thema Elternzeit und Elterngeld beraten zu lassen? Vielen Dank für die Antworten. Lila055
von lila055 am 12.02.2018, 23:16