Sehr geehrte Frau Bader, ich bin alleinerziehend und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun habe ich von der Krankenkasse eine Mutter-Kind-Kur genehmigt bekommen. Wir sind beide Patienten. In diesen Zeitraum fallen zwei Papawochenenden. Inwieweit bin ich verpflichtet dem Kindsvater Ersatz zu gewähren. Gibt es dazu eine Vorschrift oder ist dies eine Frage der Kulanz. Unser Verhältnis ist denkbar schlecht. Vielen Dank im Voraus.