Frage: ortsabwesneheit

wir (mein freund,ich,sohn) empfangen zt algII, ich bin eh in elternzeit. wir wollen in den urlaub. schriftlich beantragt. zum einen mündliche zusage, dann schriftliche, ABER: auf dieser nur auf meinem formular: kreuze an der stelle, die aussagen, es spräche nix dagegen und kreuze an der stelle, es spräche etwas dagegen. rückruf im amt, zusage der mitarbeiterin am tel. dann rückruf von zuständiger bearbeiterin auf meiner mailbox: kreuz dagegen sei fälschlicherw. gesetzt, urlaub sei genehmigt. reicht das aus (drei mündliche zusagen, notiert mit datum und nachricht auf mailbox, schriftlicher bogen für mich unkklar)?

Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 12:20



Antwort auf: ortsabwesneheit

?? Haben wir doch schon drüber gesprochen

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2010



Antwort auf: ortsabwesneheit

ja sie schrieben, fassen sie sich kürzer.....damit sie antworten.

Mitglied inaktiv - 24.06.2010, 18:51