Hallo Frau Bader!
Beim Abholen unseres Sohnes aus der Kita würde uns heute mitgeteilt, dass sie bis Weihnachten die Betreungszeiten kürzen. Geöffnet wird ab Montag erst ab 8 Uhr statt um 7, geschlossen eine Stunde früher. Angeblich wegen Krankenstand bei den Erziehern.
Wir wissen, dass noch nicht einmal alle Springerkräfte abtelefoniert worden sind und 2 Vollzeitstellen seit Sommer einfach nicht wieder besetzt wurden. Zudem ist noch ein Urlaubsabbau geplant.
Ich muss um 7.15 Uhr mein Kind bringen, sonst schaffe ich meinen Arbeitsbeginn nicht. Ich kann werder später kommen, noch Überstunden nehmen, noch Urlaub (Ich bin Lehrerin und an meinen Stundenplan gebunden, mein Mann ebenso). Um die Uhrzeit kriege ich auch keine Alternative Betreuung. Finanziellen Ausgleich wird es nicht geben. Kann das die Krippe tatsächlich so machen, ohne eine Notbetreuung anzubieten?
von
Ally79
am 24.11.2017, 14:39
Antwort auf:
Öffnungszeiten Krippe
Hallo,
wenn es tatsächlich an der Krankheit liegt, ist es höhere Gewalt Wenn aber nicht alles gaten wurde u ausßerdem Stellen unbesetzt sind, nicht. Dann würde ich auf den Plazu ab 7.00 Uhr bestehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2017
Antwort auf:
Öffnungszeiten Krippe
Ich würde befürchten dass sich die KiTa über ihre Argumente versucht auf "höhere Gewalt" o.ä. zu berufen und dann wird es freilich schwer werden ihnen was anderes nachzuweisen. Persönlich...? Ich würde auf Notbetreuung bestehen.
Je nach Alter des Kindes und wie gut es den KiGa als ganzes kennt, könnte man vorschlagen, dass das Kind ggf die 45 Minuten im KiGa betreut wird. Das haben sie bei uns gemacht, als alle Krippenerzieher, die Frühdienst machen dürfen auf einmal krank wurden. Bei uns sind aber vor Acht ohnehin nur sehr wenige Kinder im Haus.
Springen dürfen bei uns zB auch keinen Frühdienst vor Acht machen. Warum auch immer.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 24.11.2017, 22:00