Kann man ein Urteil des Oberlandesgerichts anfechten oder noch in Berufung gehen oder ist dieses Urteil unumstößlich und endgültig? (z.B. wenn durch das Urteil das Kindeswohl gefährdet wird)
Mitglied inaktiv - 13.06.2002, 00:51
Kann man ein Urteil des Oberlandesgerichts anfechten oder noch in Berufung gehen oder ist dieses Urteil unumstößlich und endgültig? (z.B. wenn durch das Urteil das Kindeswohl gefährdet wird)
Mitglied inaktiv - 13.06.2002, 00:51
Liebe Anne, da hilft Ihnen der Kollege von mir, der Sie in der SAche vrertreten hat. Unter Umständen gibt es noch den BGH. Gruß, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2002