Hallo, ok also OGS ist der offene Ganztag oder eben auch als Hort bekannt. Und nun noch einmal die Frage reinkopiert ;-) Danke für die Mühe. Ich lasse meine 7 Jährige Tochter nach Schulschluß in einer OGS betreuen. Ich bin berufstätig und auf diese Betreuung angewiesen. Freitags machen sie vond er OGS aus gern Ausflüge was ja auch löblich ist. Gerade letzten Freitag gingen sie ins Schwimmbad, meine Tochter ist jedoch dermaßen erkältet dass ich eigentlichn nicht wollte dass sie da mit geht. Diese Option gab es aber nicht, entweder Kind geht mit oder es muss 14:00 Uhr abgeholt werden. Das schaffe ich jedoch wegen meinerArbeitszeiten nicht. Normal hat die OGS von Mo-Fr von 11:00 - 16:30 Uhr geöffnet. Können die Erziehr wirklich verlangen dass man sein Kind schon so zeitig holt? Muss für Kinder die nicht mitgehen können/dürfen nicht eine Notbetreuung garantiert sein? Teilweise gibt es ja auch Eltern die sich die Kosten des Ausfluges dann nicht leisten können,a uch diese geraten dann immer wieder in Probleme. Ich meine, ich hab jetzt die Quittung und meine Tochter ist richtig krank, weil ich keine andere Wahl hatte als sie mitgehen zu lassen.
von Julisa am 21.01.2013, 17:38