Ich habe eine Frage zum Thema Elternbeiträge für die offene Ganztagsschule aufgekommen. Unsere Tochter wird diesen Sommer in die Schule kommen. Sie hat ab dem 1.8. einen OGS Platz bekommen (aufgrund meiner Erwerbstätigkeit) Der monatlich zu zahlenden Beitrag richtet sich nach meinem Arbeitseinkommen zuzüglich Unterhaltsleistungen von meinem Ex-Mann. Es stellt sich die Frage, ob mein Ex Mann und ich den monatlichen Beitrag zu Hälfte tragen. Zur Info: Meine Tochter geht schon immer in den Ganztagskindergarten und es war praktisch von Anfang an ein entsprechender KITA Beitrag zu entrichten. Wir beide waren immer schon beide berufstätig und sind es bis heute. Den KITA Beitrag hatten wir seit unserer Trennung immer hälftig getragen. Ob dies so richtig war, wissen wir allerdings nicht. Unterhalt an mich hat mein Mann nicht gezahlt. (da ich verzichtet habe und ja auch eigenes Arbeitseinkommen aus meiner Berufstätigkeit bezog) Das letzte KITA Jahr war und ist in unserer Gemeinde generell beitragsfrei gestellt. Ab dem 1.8. fällt dann wieder ein Beitrag an. Diesmal für die Ganztagsschule. Wer muss den Beitrag tragen? Ich alleine oder wir beide zusammen? Gibt es darüber Urteile? Kann man es im Internet nachlesen? Danke für Ihre Auskunft!
Mitglied inaktiv - 11.03.2012, 11:40