Hallo Frau bader, es betrifft weder nmich noch einen anderen konkreten Fall, ich habe nur etwas festgestellt: Beispiel: ein Kind kommt am 2. des Monats (Fiktiv: 2.10.07) zur Welt. Kann dann der Vater "seine zwei Monate" auch nur am 2. eines Monats beginnen lassen um vollen Elterngeldbezug zu erlangen? Wie würde gerechnet, wenn er z. B. am 10. oder 15. eines Monats die EZ beginnt? Er MUSS auch mind 2 volle Monate EZ nehmen um das EG für 2 Monate zu erhalten? Was passiert, wenn er "nur " 8 Wochen (also knappe 2 Moante) EZ nähme? So klar wird mir das BEEG da nicht... Oder weiß jemand anders die Antwort? Zusazfrage (kam mir gerade so beim Schreiben): Die Mutter hat ja 8 Wochen nachgeburtlichen MuSchu, wenn sie mind. den ET "erreicht". 8 Wochen sind aber nicht zwei Monate und das EG wird bei einer (vorher angestellten Mutter) erst ab dem 3. Lebensmonat des Kindes ausgezahlt? Richtig? Spannend das alles :-) Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv - 22.12.2007, 10:34