Unsere Zwillinge wurden 2010 geboren. Seitdem bin ich zu Hause, mein Mann konnte keine Elternzeit nehmen. Elterngeld habe ich in den ersten 12 Monaten bekommen. Nach dem neuen Urteil steht Mehrlingseltern ja mehr Geld zu, aber alle Beispiele beziehen mindestens zwei Partnermonate mit ein. So wie ich es verstehe, können wir aber trotzdem die neuen Mehrlingszuschläge zusätzlich bekommen (600 € ab nach dem Mutterschutz bis zum ersten Gebutstag, also 8 oder 9 mal). Kann ich dann außerdem noch für den zweiten Zwilling für den 13. und 14. Monat das volle Elterngeld bekommen oder schließt sich das gegenseitig aus?
von Nani215 am 25.11.2013, 22:55