Frage: Nur den Mindestbetrag???

Liebe Frau Bader, ich habe meinen Sohn im September 2006 bekommen (drei Monate vor Einführung des Elterngeldes). Da mein Mann gut verdient, bekommen wir kein Erziehungsgeld. Somit gingen wir damals leer aus. Nun bin ich wieder schwanger... bekomme ich beim zweiten Kind jetzt nur den Mindestbeitrag, da ich in der Zwischenzeit nicht wieder arbeiten war und drei Jahre Erziehungszeit genommen habe? Mein Großer wird bei der Geburt unserer Tochter zwei Jahre und fünf Monate sein... Heißt das nun für uns, dass wir auch keinen Geschwisterbonus bekommen, da wir für ein zweites Kind länger als 24 Monate gebraucht haben? Sollte es so sein, wäre es wirklich traurig, dass bei uns wohl einfach zweimal das Timing nicht stimmte und dass, obwohl mein Mann und ich jahrelang gearbeitet und fleißig in die Gemeinschaftskasse eingezahlt haben. Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße, Anke S.

Mitglied inaktiv - 02.11.2008, 09:36



Antwort auf: Nur den Mindestbetrag???

Hallo, bis zum 3. Geb. des 1.Kindes bekommen Sie 300 € Sockelbetrag + 75 € Geschwisterbonus, insgesamt 12 Mo MG, der Vater kann auch 2 Monate nehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2008



Antwort auf: Nur den Mindestbetrag???

Hallo Anke, 300 € Sockelbetrag plus 75 € Geschwisterbonus bis zum 3. Geburtstag deines 1. Kindes - und der Papa kann auch - z.B. 2 x 1 - einen zur Geburt und 1 zum 1. Geburtstag. Lena

Mitglied inaktiv - 02.11.2008, 10:06