Sehr geehrte Frau Bader,
mein Mann möchte 12 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen und ich entsprechend die restlichen 2 Monate. Nun ist es ja so, dass die 2 Monate Elterngeld für mich bereits mit den 8 Wochen Mutterschaftsgeld aufgebraucht sind. Muss ich dann überhaupt noch einen Elterngeldantrag stellen oder ist dieser dann verzichtbar, weil ich ohnehin kein Elterngeld bekomme?
von
Schneetanz
am 31.01.2018, 19:58
Antwort auf:
Nur 2 Monate Elterngeld für Mutter - Antrag verzichtbar wg. Mutterschaftsgeld?
Hallo,
je nach Geburtstermin kann es für einige Tage EG geben - oder das Kind komt zu früh und es wird Zeit hinten an gehängt - dann brauchen Sie drei Monate
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2018
Antwort auf:
Nur 2 Monate Elterngeld für Mutter - Antrag verzichtbar wg. Mutterschaftsgeld?
8 Wochen entsprechen keinen 2 Lebensmonaten - in der Regel kommt es auch weil die Kinder nie pünktlich kommt zusätzlich zu Verschiebungen. Also ja, auch wenn es dann nur wenige Tage sind für die du dann EG bekommst, auf jeden Fall auch EG beantragen.
Und bitte dran denken, wenn du in den 3ten Lebensmonat reinrutscht weil zB der Mutterschutz wegen Frühgeburt sich verlängert oder das Kind weit nach ET erst kommt, dann wird der 3te Lebensmonat auch auf dich gehen. Dein Mann kann dann nur noch 11 Monate nehmen.
Mitglied inaktiv - 01.02.2018, 06:56
Antwort auf:
Nur 2 Monate Elterngeld für Mutter - Antrag verzichtbar wg. Mutterschaftsgeld?
Dankeschön für die Antwort Danyshope!
von
Schneetanz
am 03.02.2018, 14:08