Frage: Notarielle Beglaubigung nötig ?

Hallo Frau Bader, wir möchten gerne ein Schriftstück aufsetzen, dass mein bruder und seine Frau sich im falle eines gemeinsamen Ablebens meines Mannes und mir, sich mit sofortiger Wirkung um unseren Sohn kümmern dürfen/sollen. Wir hatten das so untereinander vereinbart. Jetzt möchte ich aber gerne wissen, ob ich sowas notariell beglaubigen lassen muss, oder von einem Anwalt aufsetzen lassen muss, so dass alles seine Richtigkeit hat und meinem Bruder in einem solchen Falle keine Steine in den Weg gelegt werden können. Unser Hauptanliegen ist es eben, dass unser "Kleiner" nicht in ein Heim kommt, wenn auch nur vorübergehend, oder das Jugendamt erstmal die hand drauf hält, sondern das er gleich ohne wenn und aber in seiner gewohnten Umgebung bzw. Familie bleiben kann. Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe. Gruss Sanny

Mitglied inaktiv - 15.11.2000, 19:59



Antwort auf: Notarielle Beglaubigung nötig ?

Liebe Sanny, es geht auch handschriftlich und mit der Unterschrift beider Ehepatner + Ort + Datum. Aber ich würde lieber zum Notar gehen. Sie können ja vorher fragen, was es kostet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2000