Hallo Frau Bader, herzlichen Dank, Sie haben meine Fragen weitgehend beantwortet. Nur eines ist mir noch nicht klar: wenn ich bei einem neuen Arbeitgeber eine Arbeit aufnehme, kann ich dann die " nicht aufgebrauchte " Elternzeit noch geltend machen? Danke im Voraus. Gruß
Mitglied inaktiv - 11.10.2003, 21:25