Nochmals wegen Berechnung des Elterngeldes nach 1 Kind und Beschäftigungsverbot!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmals wegen Berechnung des Elterngeldes nach 1 Kind und Beschäftigungsverbot!

Berechnung des Elterngeldes nach 1 Kind und beschäftigungsverbot Hallo erstmal Ich war bis einschließlich 01.11.2007 mit meinen 1. Sohn in Elternzeit (ein knappes Jahr), davor habe ich Vollzeit gearbeitet...ab 02.11.2007 habe ich dann wieder Vollzeit angefangen zu arbeiten und das bis 13.07.2008, also knapp 7,5 Monate, dannach habe ich ein Beschäftigungsverbot( nach dem Mutterschutzgesetz) vom Arzt mit meinem 2. Kind bekommen, vom 14.07.2008-05.11.2008 (also etwas über 3 Monate) ist also das Beschäftigungsverbot( nach Mutterschuitzgesetz), dannach bin ich im Mutterschutz...Jetzt möchte ich gern wissen, wie da das Elterngeld berechnet wird, werden mir die Monate die ich gearbeitet habe angerechnet, oder bekomme ich nur den Mindestbeitrag( weil ich kein komplettes Jahr durchgearbeitet habe) , dann wäre ich ja bestraft, dass ich die Kinder schnell hintereinander bekomme und krank (wegen Schwangerschaft) war, weil ich gelesen habe, das das Beschäftigungsverbot nicht zählt....Vielen Dank für Ihre Mühe Aggelosmama

Mitglied inaktiv - 03.11.2008, 10:48



Antwort auf: Nochmals wegen Berechnung des Elterngeldes nach 1 Kind und Beschäftigungsverbot!

Hallo, das BV zählt wie arbeiten, Sie haben somit doch ein Jahr gearbeitet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.11.2008



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