Frage: nochmals lohnfortzahlung

sehr geehrte frau bader, also versuche ich jetzt nochmal allgemeiner zu fragen. 1. wieviel prozent lohnfortzahlung muß ein betrieb die ersten 6 wochen bei krankheit zahlen? 2. muß ein betrieb auch dann seinen beitrag zum mutterschaftsgeld zahlen, wenn zwischen beendeter elternzeit und beginnendem mutterschutz nur eine krankschreibungund keine gearbeiteten tage lagen? vielen dank, mit freundlichen grüßen, anke

Mitglied inaktiv - 28.10.2002, 18:19



Antwort auf: nochmals lohnfortzahlung

Liebe Anke, 100 %lt. EntgeltfortzahlungsG + klaro. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2002



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