Frage: Nochmals Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, hatte Ihnen letzte Woche die Frage zu meinen Urlaubsanspruch gestellt: ZUR ERINNERUNG: Fest angestellt, arbeite 3 Tage die Woche a= 3,5 Stunden = 10,5 h die Woche. Wieviel Urlaubsanspruch? Sie gaben mir eine für mich nachvollziehbare Antwort und die Berechnungsformel 24 Werktage Urlaubsanspruch : 5 Arbeitstage x 3 Arbeitstage. Ich habe verstanden. Jetzt schrieb der beauftragte RA für Personalfragen unserer Firma folgende Erklärung zu seiner Urlaubsberechnung, wo er auf 8 Tage kommt: "Sie müssen bei einer stundenweise beschäftigten Teilzeitkraft die durchschnittlichen Wochenstunden in Rlation zur durchschnittlichen Regelarbeitszeit im Betrieb ansetzen, wobei ich bei einer 40 Stundenwoche von einer zu leistenden durchschnittlichen Arbeitszeit von 10,5 Std. in teilweise offener Teilzeitarbeitsverteilung ausgegangen bin, mithin von ca. einem Viertel der Regelarbeitszeit der vollbeschäftigten Mitarbeiter, was bei einem betrieblichen üblichen Urlaubsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters für die Teilzeitkraft ca. ein Viertel des Regelanspruches ergibt, mithin eigentlich nur 6 Tage, die ich wegen der ungleichen Arbeitszeitverteilung auf 8 Tage gerundet habe, mithin ein Drittel des Vollzeitbeschäftigten Mitarbeiters. Da sich die 8 Tage nur auf die regelmäßige Arbeitszeit beziehen, handelt es sich hier um einen Urlaubsanspruch von 2 Wochen und 2 Tage. Die Vollbeschäftigten Mitarbeiter haben bei einer 5 Tage Woche mithin einen Anspruch auf 4 Wochen und 4 Tage Urlaub, so dass sich ohnehin auch bei dieser Formel eine Besserstellung des teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters gegenüber den Vollzeitbeschäftigten ergibt, da er bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von einem Viertel der Vollzeitbeschäftigten hinsichtlich des Urlaubsanspruchs überproportional von der Arbeitszeitverteilung profitiert und somit einen Anspruch in Höhe der Hälfte der Vollzeitbeschäftigten erwirbt. Ihre Formel würde hier zu einer erheblichen Verschiebung beitragen." Frau Bader, können Sie mir aus dieser Erklärung des RA eine für mich verständliche Übersetzung formulieren? Ich habe aus diesem Text nicht wirklich den Zusammenhang verstanden. Vielen, vielen Dank im voraus!!!!!!!!!!!!! Lieben Gruss

Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 21:24



Antwort auf: Nochmals Urlaubsanspruch

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Das darf ich hier leider nicht. Wenn Sie eine RS haben, kann ich Ihnen über meine E-Mail helfen (natürlich auch ohne Rechtsschutz-Versicherung) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2007



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