hallo ! Mein Freund hat sich beruflich Selbststängig gemacht und jetzt kam der 2. Antrag auf Erziehungsgeld (sohn ist jetzt 8 Monate) . Da wir leider nicht wissen was er nächstes Jahr verdient weiss ich nicht was ich angeben soll . Da ich erst im September geschieden wurde galt bis dahin mein Ex-mann als Vater .Was soll ich angeben ? LG Bettina
Mitglied inaktiv - 27.11.2002, 11:09
Antwort auf:
nochmals Erziehungsgeld!!!!!!!!!!!!
Liebe Bettina,
. Maßgebend für den Anspruch auf Erziehungsgeld im
1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche
Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den
Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im
folgenden Jahr. Bei angenommenen Kindern sind das
Kalenderjahr der Inobhutnahme und das folgende Jahr
zugrunde zu legen.
Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachweisen,
dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder
vorletzten Kalenderjahr zurückgegriffen.
Maßgebend ist das Einkommen der nicht dauernd getrennt
lebenden Eltern, auch wenn sie unverheiratet sind,
und ebenso das Einkommen des Elternteils und seines
Lebenspartners.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2002