Hallo Fr. Bader,
wir haben sicherlich etwas aneinander vorbei geredet.
Ich wollte wissen: Wenn ich arbeitslos werde und das Arbeitslosengeld berechnet wird, werde ich doch gefragt, was ich noch an monatlichem Einkommen habe. Wenn ich dann noch Elterngeld beziehe, schrumpft dann mein Arbeitslosengeld?
LG Dani
Mitglied inaktiv - 04.05.2009, 12:44
Antwort auf:
nochmals Elterngeld
Hallo,
1.
Wie Sie bereits richtig erkannt haben, bekommen Sie in jedem Fall Ihr Arbeitslosengeld und 300€ Elterngeld, denn nach der Geburt kann gegebenenfalls zwischen Elterngeld und Arbeitslosengeld (ALG) gewählt werden.
Ist eine Person berechtigt, sowohl Elterngeld als auch ALG zu beziehen, kann sie entweder im Bezugszeitraum des Elterngeldes ALG plus 300€ Elterngeld beziehen oder zunächst nur Elterngeld.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt 67% des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteils und beträgt höchstens 1800€ netto. Der Mindestbetrag beträgt wie bereits erwähnt 300€.
2.
Das Problem ist: um EG zu bekommen, dürfen Sie höchstens 30 Std/ Wo. arbeiten, dann stehen Sie auch nur 30 Std/ Wo. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung u das ArbGeld wird schon aus diesem Grund gekürzt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2009