Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Der springende Punkt ist jedoch, dass ich während des Auslandsaufenthaltes gar nicht arbeiten werde, sondern Elternzeit nehme, mein Arbeitsverhältnis aber bestehen bleibt (bei einer deutschen Firma in Deutschland). Ich plane, nach Beendigung der Elternzeit wieder dort zu arbeiten. Wie verhält es sich dann, wenn wir während der Elternzeit im Ausland leben? Habe ich Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld? DANKE Matthilda
Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 20:00