Nochmals: Elterngeld und Kindergeld im Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmals: Elterngeld und Kindergeld im Ausland

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Der springende Punkt ist jedoch, dass ich während des Auslandsaufenthaltes gar nicht arbeiten werde, sondern Elternzeit nehme, mein Arbeitsverhältnis aber bestehen bleibt (bei einer deutschen Firma in Deutschland). Ich plane, nach Beendigung der Elternzeit wieder dort zu arbeiten. Wie verhält es sich dann, wenn wir während der Elternzeit im Ausland leben? Habe ich Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld? DANKE Matthilda

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 20:00



Antwort auf: Nochmals: Elterngeld und Kindergeld im Ausland

Hallo, Sie haben ja nicht den Lebensmittelpunkt in D. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten. Das KG kann Ihr Mann beantragen, wenn sein AG aus D ist, entscheidend ist, ob Sie hier Steuern zahlen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2009



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