Frage: Nochmals Arbeitsverhinderung

Hallo Frau Bader, ich weiß nicht ob sie mein Posting übersehen haben, deshalb nochmals: ich bin in seit einem Jahr auf 630 DM / 325 EUR angestellt und sonst bei meinerm anderen Arbeitgeber in Erziehungsurlaub. In meinem Nebenjob habe ich jetzt eine Stundenlohnerhöhung bekommen und dafür eine Zusatzvereinbarung zu meinem Vertrag, ist ja OK. Jetzt steht aber in dem Vertrag unter Sonstige Vereinbarungen die Klausel: "Bei Arbeitsverhinderung aus persönlichen Gründen kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verlegen oder ggf. bezahlten/unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich nach den Erfordernissen des Arbeitgebers und wird im beiderseitigem Einvernehmen festgelegt. Ein Arbeitszeitanspruch duch den Arbeitnehmer besteht nicht. Dem Arbeitnehmer wird monatlich eine Vergütung je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde gezahlt." Was bedeutet das ??? Bisher habe ich wenn ich krank war eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, die, wenn auch widerwillig akzeptiert worden ist. Danke für Ihre Auskunft im voraus. Viele Grüße Sandra

Mitglied inaktiv - 12.06.2002, 17:02



Antwort auf: Nochmals Arbeitsverhinderung

Liebe Sandra, sorry, ich habe Sie tatsächlich übersehen. Aber leider darf ich auf eine so spezielle Frage nicht antworten (s. Hinweise). Sie können sich gegen eine Pauschale von 50 € an nicola.bader@rz-online.de wenden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2002