Hallo,
1. elternzeitverlängerumg
Ich habe meine Tochter jetzt aus der Krippe genommen für 4 Wochen , da der Zustand nicht mehr akzeptabel war.
Ich möchte dann nochmal in Ruhe und langsam von vorne beginnen
Jetzt hätte ich eigtl nach 2 Jahren beantragter elternzeit am 16.10. anfangen müssen zu arbeiten. Hatte den Arbeitsbeginn aber schon auf 1.11. verlängert, also bin ins 3. Jahr gegangen. Diese Verlängerung hatte ich schon lange mitgeteilt
Jetzt müsste ich nochmal verlängern, aber kann ich das ? Ich kann die 7 Wochen frist ja nicht mehr einhalten .
Müsste ich dann quasie arbeiten gehen, bis zu dem Zeitpunkt der 7 Wochen ?
Also zB ich würde heute Verlängerung der elternzeit beantragen, müsste ixh dann noch so lsnge arbeiten bis die 7 Wochen eingehalten sind ? Oder geht es jetzt gar nicht mehr, das 3. Jahr zu nehmen
Es kann passieren das ich evtl noch das koMotette 3. Jahr zu Hause bleiben muss, wenn es gar nicht klappt mit der Krippe
2. Resturlaub:
Ich habe aufgrund eines beschäftigungsverbotes noch 20 Tage Resturlaub aus 2013 die bis dieses jahr abgegolten werden müssen .
Wird das dann ausbezahlt oder wie lange darf ich diesen aus 2013 noch mitnehmen ?
Danke und lg
von
JEW
am 14.10.2015, 00:07
Antwort auf:
Nochmalige Verlängerung elternzeit ins 3. Jahr
Hallo,
das klappt nur, wenn der AG mitspielt - gehen Sie hin und schildern Sie das Problem.
Den Urlaub können Sie in dem Jahr nehmen, in dem die EZ endet u in dem Folgejahr
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2015
Antwort auf:
Nochmalige Verlängerung elternzeit ins 3. Jahr
Der Arbeitgeber kann kulant sein, muss es aber nicht.
Urlaub kannst Du meines Wissens auch noch 2016 nehmen.
Ruf an, kläre das. Ansonsten musst Du um einen Aufhebungsvertrag bitten. Bedeutet aber Sperre beim ALG1 später.
von
Sternenschnuppe
am 14.10.2015, 07:21
Antwort auf:
Nochmalige Verlängerung elternzeit ins 3. Jahr
Ich habe gedacht ich habe das Recht auf das 3. jahr, weil ich ja 2 Jahre beantragt hatte und mir das 3. jahr zusteht oder ?
von
JEW
am 14.10.2015, 20:12
Antwort auf:
Nochmalige Verlängerung elternzeit ins 3. Jahr
Der 1.11. ist in zwei Wochen. Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden.
Zudem hast Du verbindlich zugesagt ab 1.11. wieder da zu sein. Der AG plant mit Dir.
Er hat schon einer Verlängerung zugestimmt, macht insgesamt keinen verlässlichen Eindruck jetzt erneut so spontan verlängern zu wollen.
Frag nach, er Anspruch hast Du nicht zum 1.11.
von
Sternenschnuppe
am 14.10.2015, 20:53
Antwort auf:
Nochmalige Verlängerung elternzeit ins 3. Jahr
Man darf nicht beliebig oft um Verlängerung bitten. IMO war es bisher so, das man nur auf 2 "Zeitabschnitte" teilen konnte. Also eben zB die ersten 2 Jahre daheim bleiben, das dritte dann Teilzeit. Häufigere Änderungen sind nur mit Zustimmung des AG möglich. Also dort fragen und hoffen das er mit macht.
Und, für das Gespräch würde ich mir dann auch gute Argumente überlegen. Und auch was du als Lösung anbietest falls es nicht klappt. Wenn Dein AG jetzt sagt, OK 3 Monate (als Beispiel" kannst du noch daheim bleiben, dann brauchst du eine feste Lösung für dann für denn Fall der Fälle das es nicht klappt. er wird wohl wenig erbaut sein wenn Du dann noch einmal um Verlängerung bittest.
Mitglied inaktiv - 14.10.2015, 21:43