Frage: nochmal...

Hallo, also ich meinte mit beim Arbeitgeber kündigen: durch AN. Gilt das mit dem Aufhebungsvertrag im Falle, wenn der AG kündigt???? Mir ist das beim ersten Antworten noch nicht klar geworden. (Es war sowieso zweimal die gleiche Antwort drunter!?!?) Gruß Zwillingsmama

von 2010Zwillingsmama am 22.11.2011, 18:43



Antwort auf: nochmal...

Hallo, es gibt immer drei Möglichkeiten: Ag kündigt (geht in EZ nicht), AN kündigt (geht in EZ), Aufhebungsvertrag zwischen beiden (geht in EZ). Aufhebungsvertrag heißt dann, der AN ist mit der Kü. einverstanden u bekommt eine Abfindung Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.11.2011



Antwort auf: nochmal...

Du selber kannst mit der normalen Kündigungsfrist die in Deinem Vertrag steht kündigen, oder mit 3 Monaten Frist zum Ende der Elternzeit. Dein Arbeitgeber kann Dich NICHT kündigen solange Du in Elternzeit bist. Will er Dich dennoch 'loswerden', dann geht das nur über einen Aufhebungsvertrag, den dann beide Parteien unterschrieben. Du MUSST den Aufhebungsvertrag aber NICHT unterschrieben wenn Du das nicht willst. Wichtig dabei zu bedenken ist auch, dass Du, so Du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, NICHT mehr versichert bist! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.11.2011, 07:36