Frage: nochmal.....

Sehr geehrte Frau Bader, warum schreiben Sie fragenden Müttern immer, dass es NICHT möglich ist den nachnamen des Kindes zu ändern, obwohl man nicht heiratet? Ich habe es doch selbst vor ca 1,5 Jahren geschafft. Wir waren nicht verheiratet, mein Sohn hatte den Nachnamen seines Vaters bekommen und nach der Trennung habe ich mit Zustimmung des Vaters den Nachnamen wieder auf meinen Namen ändern lassen. Es wäre nett, wenn Sie dieses mal wenigstens kurz antworten könnten, denn anscheinend ist die Änderung ja möglich.

Mitglied inaktiv - 12.06.2005, 20:48



Antwort auf: nochmal.....

Hallo, die Fälle einer zulässigen Namensänderung sind sehr speziell und liegen in den gefragten Fällen nicht vor. Hier ist es immer so, dass die Mütter nach der Geburt den Namen des Vaters zugestimmt haben u sich später von ihm trennen - und dann das Kind umbenennen wollen. Und das geht nicht. Ich schreibe dennoch die Möglichkeiten hin, wann es geht: -Wegfall der Vaterschaft -Änderung des gemeinsamen Familiennamens -Spätere gemeinsame Sorge - Einbenennung Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.06.2005