Hallo Frau Bader,erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage vom 28.o5.o1.Hier meine Frage noch einmal etwas konkreter:Es handelt sich bei meinem früheren Arbeitplatz um eine Fleischerei in einem Supermarkt,welche zum 30.o6.01 ihre Tätigkeit wegen Zahlungsunfähigkeit einstellen muß.Meldet sich für die Räumlichkeiten ein Nachfolger,muß er,meines Wissens,das Personal für 1 Jahr übernehmen.Trifft das für mich auch zu,wenn ich im März 2002 aus meinem Erziehungsurlaub zurückkehre? Vielen Dank im Voraus! C.B.
Mitglied inaktiv - 30.05.2001, 13:50