Nochmal zur Verjährungsfrist,siehe Beitrag unten!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal zur Verjährungsfrist,siehe Beitrag unten!

Hallo Frau Bader, danke für die schnelle antwort. es ist nun so das die frist am 31.12.2003 begonnen hat.Verjährungsfrist läuft bis zum 31.12.2006.Der Mahnbescheid wurde am 05.01.2007 erstellt und am 12.01.2007 zugestellt.Der antrag bei gericht ist am 28.12.2006 eingegangen.Also 2 Tage vor ablauf,dann wäre es verjährt gewesen......:( Wollte ja wiederspruch einlegen,nur sehe ich da kaum chancen,da ich ja nun in der beweispflicht bin und nichts vorliegen habe...Das einzigste was ich vorbringen könnte,wäre eine erneute bestätigung des arztes über die damals vorhandene ss oder die geburtsurkunde meiner Tochter..... Was ratet ihr/sie?

Mitglied inaktiv - 18.01.2007, 14:34



Antwort auf: Nochmal zur Verjährungsfrist,siehe Beitrag unten!

Hallo, ich darf dazu auf die Ferne nichts sagen. Ich würde es auch davon abhängig machen, ob es eine RS gibt! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.01.2007