Frage: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader Vor einiger Zeit fragte ich, welche Lohnfortzahlung ich erwarten darf, wenn ich im Monat, in dem ich in Muschu gehe von Vollzeit auf Halbzeit wechsle (Muschu ab 21.1.-----Halbzeit beschäftigt ab 1.1.2012). Sie sagten dass die letzten Monate VOR dem Muschu zaehlen. Also Okt. bis Dez. Meine Frage wäre auf welchen § ich mich berufen kann, wenn es seitens AG zu Diskussionen kommt?

von Lilisu am 02.12.2011, 16:45



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Hallo, § 14 MuSchG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2011



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Kannst du noch kurz ein paar Sätze dazu schreiben, warum du das machen willst? Du könntest ja deinen Vertrag auch so lassen wie er ist und im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit (zw. 15 u. 30 Std.) arbeiten. Ist das keine Alternative für dich? LG, Clea

von Clea am 02.12.2011, 20:56



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Du das ist kompliziert. Ich beantworte dir die Frage per PN :)

von Lilisu am 02.12.2011, 20:59



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Ich weiß nicht wie ich dir ne PN schreiben kann. Hab jetzt lang u breit angefangen zu erzählen u plötzlich war der Text weg :( Nur kurz: Vertrag läuft bis Ende Dez auf Vollzeit und ab 1.1. Halbzeit. Hat bestimmte Gründe. Jedenfalls sollte der Vertrag so nie bleiben sondern auf Vz geändert werden .. nur kann ich aufgrund meiner Ss und Schmerzen, die ich habe, nicht mehr damit rechnen :/

von Lilisu am 02.12.2011, 21:12



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Falls jemand sicher ist oder weiß, dass mir nicht das Durchschnittsgehalt der letzten Monate zusteht, sondern in dem Fall die Zahlung neu berechnet wird, sagt mir bitte unbedingt Bescheid, weil ich dann doch noch mit m Chef sprechen muss. Danke.

von Lilisu am 02.12.2011, 22:09



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Das eg wird ja aus den letzten Abrechnungen,ich meine ich müsste die letzten 12 oder 13 einreichen,also wird bei dir zum grossteil das vz Gehalt gerechnet!

von CKEL0410 am 02.12.2011, 22:49



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Das mg wird aus den letzten 3 Monaten berechnet,somit reduziert es sich sicher bei dir,was heisst du willst mit deinem ag sprechen,ändern wird er es sicher nicht es sei denn er ist großzügig,er müsste ja mehr zahlen!

von CKEL0410 am 02.12.2011, 22:54



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Aber die letzten drei Monate vor dem Muschu hab ich ja dann noch Vz gearbeitet!

von Lilisu am 02.12.2011, 22:56



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Für Januar würde er mir den Vertrag bestimmt noch verlängern, weil ich da ja noch arbeiten würde. Nur weiß ich nicht, ob das viel bringt, weil ev. mit Ende des Vz-Vertrags ERNEUT berechnet wird und für den restlichen Muschu sowieso nur die Hälfte gezahlt wird. Ich weiß einfach nicht, da jeder etwas anderes sagt. Die Personalabteilung hab i zwar schon drauf angesprochen, aber bin unsicher, ob man mich richtig verstanden hat und will sie nicht allzu aufmerksam machen auf die Sache.

von Lilisu am 02.12.2011, 23:03



Antwort auf: Nochmal zum Thema Mutterschutz

Ich glaube nicht das die Tage etwas ausmachen!

von CKEL0410 am 03.12.2011, 21:34



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