Hallo Frau Bader. Hatte Ihne ja vorgestern geschrieben, wegen dieser Sache ob der Arbeitgeber verpflichtet ist monatlich das Gehalt aufzustocken im MUSCHU und auch einen Text dazu zitiert. Den hatte ich aus dem internet, hab aber leider den Link nicht parat. Wie schaut das denn aus? Kann der Arbeitgeber die monatliche Zahlung einstellen und es mir erst zum Ende der MUSCHU überweisen oder ist das nicht o.k.? Die Leute, die ich kenn und die in MUSCHU gehen bekommen ihr Gehalt, wenn man das so nennen kann, nämlich weiter. LG Silke
Mitglied inaktiv - 04.04.2003, 10:37