Frage: nochmal zu meiner Frage

Hallo Fr Bader, entschuldigen Sie das ich nochmal frage... Ich hatte Sie vor kurzem gefragt: "Meine zweijährige Elternzeit, mit Teilzeitbeschäftigung im zweiten Jahr wurde schriftlich von meinem Arbeitgeber genehmigt, dass heißt ich müsste im September 2013 wieder arbeiten gehen. Nun bekommen wir erst ab März 2014 einen Platz bei der Tagesmutter. Wie und wann müsste ich meinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen das ich erst wieder ab März arbeiten kommen kann? Darf er mir das verweigern?" Ihre Antwort darauf lautete: "Sie können ohne Zustimmung des Arbeitgebers mit einer Frist von sieben Wochen schriftlich die Elternzeit verlängern" Nur geht es mir darum die Teilzeitarbeit nach hinten zu verschieben, und ob mein AG das ablehnen kann. Diese möchte ich nämlich im 2 Elternzeitjahr ein halbes Jahr später antreten. Die zwei Jahre sind ohnehin vom AG bestätigt. Geht dies? Vielen Dank für Ihre Antwort! LG Katrin

von Kame am 29.01.2013, 19:57



Antwort auf: nochmal zu meiner Frage

Hallo, achso - hatte ich so nicht vestanden. Da müssten Sie die TZ kündigen u einen neuen Antrag stellen. Besser wäre es, sich mitd em AG gütlich zu einigen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2013