Hallo Frau Bader. Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort. Einiges ist mir aber doch noch nicht so ganz klar. Zu Mutterschutzgeld, bei gerade mal drei Wochen Arbeit nach Elternzeit: Wie berechnet sich dann der Anteil des Arbeitgebers? Weil Bemessungsgrundlage sind doch eigentlich drei Monate vor dem Muschu, oder? Ich werde aber nur knappe 3 Wochen arbeiten. Zu Berechnung Eltergeld bei gleicher Vorraussetzung: Aber wenn ich auf der Homepage des Familienministeriums mein Elterngeld ausrechnen lassen will, heißt es : "Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten." Das heißt doch, es werden bei der Berechnung auch die Monate VOR meiner Elternzeit/ meinem Muschu vom ersten Kind berücksichtigt, oder? Weil nach meinem Verständnis zählen die Monate, in welchen ich andere Leistungen bezogen habe (Elterngeld, Muschugeld) nicht zur Berechnung dazu! Vielen herzlichen Dank noch mal für die Mühen, Susanne
Mitglied inaktiv - 04.09.2008, 07:59