nochmal zu: Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal zu: Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort. Aber ist mein AG nun verpflichtet mich vor Ablauf der Elternzeit wieder einzustellen oder nicht? Das konnte ich nicht rauslesen. Vielen Dank

von murkel21 am 08.03.2012, 09:17



Antwort auf: nochmal zu: Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit

Hallo, in Vollzeit Nein, in Teilzeit unter Umständen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2012



Antwort auf: nochmal zu: Vorzeitige Rückkehr aus Elternzeit

Nein, ist er nicht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.03.2012, 09:28



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