Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen folgende Frage gestellt. Teilzeitanspruch in und nach der Elternzeit Hallo Frau Bader, ich war vor der Geburt meines Sohnes Vollzeit beschäftigt (seit 14 Jahren/ mehr als 1000 Mitarbeiter).Ich habe vor der Geburt eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Diese endet nun im Juli 2011. Habe ich auch schon vorher einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (ca. 12,5 h/Woche) in der Elternzeit oder erst nach der Elternzeit? Viele Dank und viele Grüße Hier noch weitere Fragen dazu: Ich wollte in der Elternzeit ca. 12,5 h/Woche arbeiten. Habe ich einen Rechtsanspruch? Ist die Teil-Arbeitszeit (Dauer) während der Elternzeit anders geregelt, als nach der Elternzeit? Nach der Elternzeit möchte ich ca. 20h/ Woche arbeiten. Wäre es sinnvoller (sicherer für meinen Anspruch auf die alte Vollzeitstelle ), die Elternzeit um 1 Jahr zu erweitern und gleichzeitig Teilzeit in der Elternzeit zu beantragen? Habe ich gesicherten Anspruch auf TZ in der EZ? Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 22:34