Nochmal zu Erziehungsurlaub und Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal zu Erziehungsurlaub und Schwangerschaft

Hallo, Ich hatte gestern glaube ich geschrieben, das ich im Erziehungsurlaub bin, mein EU endet nach 1,5Jahren, da mein Jüngster am !20.9.99! geboren wurde, wäre es dann wohl der !20.5.2001!,da der EU am !20.11.99! angefangen hat. Die erneute Schwangerschaft ist ausgerechnet zum !18.5.2001!, also 2 Tage bevor der Erziehungsurlaub endet. Jetzt will ich nur wissen wie ich es meiner Chefin sagen soll Schriftlich oder Telefonisch??und ob ich meinen alten EU verlängern muß?? Kann meine Chefin mir wirklich verweigern meinen alten EU zu verlängern auch wenn ich keinen Tages unterkunft für mein jetzt jüngstes habe??? Ich hoffe sie können jetzt was mit den Daten anfangen Claudia

Mitglied inaktiv - 19.09.2000, 16:27



Antwort auf: Nochmal zu Erziehungsurlaub und Schwangerschaft

Liebe Claudia, ich bemühe mich. Also, es gibt keine Formvorschrift, wie Sie es Ihrer AG mitteilen müssen. Mündlich reicht also aus, wichtig ist die Mitteilung des errechnete ET.Es muß aber auf Verlangen vom AG eine schriftliche Bestätigung des FA vorgelegt werden (die Kosten trägt dann der AG). Ihren alten EU können Sie nur mit Zustimmung des AG verlängern, aber wenn Sie doch ein weiteres Kind bekommen, steht Ihnen neuer EU zu, wenn die VSS noch vorliegen. Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2000



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