nochmal zu Elternzeit unterbrochen von gestern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: nochmal zu Elternzeit unterbrochen von gestern

Hallo Frau Bader, erstmal vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Die Runterstufung basiert auf einem neuen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten der FA gelten soll. Bin ich dabei dann als TZ-Beschäftigte wirklich davon ausgenommen? Habe ich nach Beendigung der Elternzeit eig. noch einige Zeit Kündigungsschutz? Und habe ich es richtig verstanden, dass ich, wenn ich länger als 8 Wo gearbeitet habe NICHT zurück in meine Elternzeit kann, oder wie meinen Sie das mit den 8 Wochen? nochmals ganz vielen lieben Dank :-) Leo13

Mitglied inaktiv - 13.06.2006, 20:28



Antwort auf: nochmal zu Elternzeit unterbrochen von gestern

Hallo, achso - nein, wenn alle, auch die Vollzeitkräfte runtergestuft werden fällt das unter den Gleichbehandlungsgrundsatz. Besonderen Kü-Schutz haben Sie nicht mehr. Wenn Sie iweder gearbeitet haben müssen Sie EZ neu mit Frist von 8 Wo. beantragen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.06.2006



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