Nochmal: Elterngeld nach Minijob.
Zwei von euch hatten geschrieben, nach nem Minijob gäbe es nur den Mindestsatz EG von 300€. Lese ich aber im Netz ganz anders. Da steht, dass das EG nach dem Minijob berechnet wird. Wenn man also 450€ verdient hat, dann bekommt man 97% davon. Da es ja prozentual angehoben wird wenn man unter 1000€ liegt.
Wieso schreibt ihr dann, dass man nur den Mindestsatz bekommt?? Das wäre ja auch nicht fair. Schließlich hat man vor der Geburt gearbeitet und nicht zu Hause herumgelungert. Vielleicht äußert sich Frau Bader noch dazu. Wäre schön.
LG
von
Vanillepudding
am 17.03.2013, 14:02
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Nochmal zu: Elterngeld nach Minijob
Hallo,.
ICH hab das nicht geschrieben...
Lieeb Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2013
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Ja, Du bekommst mehr - aber es sind nicht 97% von Deinem Nettoauszahlungsbetrag, sondern 99% vom bereinigten Gehalt.
Von dem Gehalt werden Pauschalen für z.B. Werbungskosten abgezogen und letztlich würdest Du ca. 361,53€ bekommen wenn Du in den Monaten die für das Elterngeld zur Berechnung genommen werden immer 450€ bekommen hättest (was ja erst für Geburten ab 2014 der Fall sein dürfte wenn es sich um einen Minijob handelt).
Bei den bis Ende 2012 typischen 400€ wären es ca. 316,67€ gewesen.
Alles laut Rechner auf http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner/rechner.xhtml?cid=1
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.03.2013, 16:33
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Ich habe 15 Monate lang 400€ monatlich im Minijob verdient.
Ausgerechnet hat mir die Elterngeldstelle einen 'Gehaltsverlust' von 290€.
Daher erhalte ich nur den Mindestsatz von 300€.
Mein Kind ist aber im Dez. 2012 geboren.
Der Elterngeldrechner hat mir erst 388€ angezeigt u. nachher dann 316€.
Und??
Erhalte trotzdem nur den Mindestsatz.
von
Sonni74LS
am 17.03.2013, 17:11
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Na toll, nur 61€ mehr als vorher ohne arbeiten? Das ist ja (sorry) Beschiss!
LG
von
Vanillepudding
am 17.03.2013, 19:53