Hallo FRau Bader, im genannten Beitrag ging es nicht um die Bezahlung, sondern darum, ob Urlaubstage erstattet werden, wenn Kranke Familienmitglieder betreut werden. Und das ist mMn. nicht der Fall. https://www.finanztip.de/arbeitsvertrag/erkrankung-im-urlaub/ Erkrankung des Kindes - Sie können Ihren Urlaubsanspruch auch nicht retten, falls Ihr Kind krank wird. Zwar gibt es an normalen Arbeitstagen für Eltern die Möglichkeit, bezahlt freie Tage zu bekommen, falls sie sich um ihr krankes Kind kümmern müssen. Entweder zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter oder es besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wird das Kind allerdings im Urlaub krank und muss gepflegt werden, verfällt der Urlaubsanspruch – auch wenn Sie sich nicht erholen konnten und ein Attest vorlegen (ArbG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. 2 Ca 1648/10). LG floe
von la-floe am 15.02.2019, 18:49