Frage: nochmal wg arbeitserlaubnis

hallo frau bader... ich bin noch angestellt in elternzeit... möchte aber den AG wechseln. da ich wg versicherungsschutz nicht kündigen möchte, möchte ich meinen aktuellen AG um eine arbeitserlaubnis fragen bis ich dann nach ablauf der elternzeit kündige.... ich habe aber noch 2 jahre EZ vor mir. deshalb meine frage: wie muss die Anfrage bei meinem AG nach einer arbeitserlaubnis aussehen? muss ich meinen neuen AG nennen? ich habe nämlich noch keinen. ich will nur eine arbeitserlaubnis sollte mein neuer AG keine 3 monate kündigungsfrist abwarten wollen....

Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 12:32



Antwort auf: nochmal wg arbeitserlaubnis

Hallo, ja, der alte AG muss den neuen kennen um beurteilen zu können, ob es ein Mitbewerber ist. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2011



Antwort auf: nochmal wg arbeitserlaubnis

ich möchte nur sofort zur verfügung stehen bei einem neuen AG. und es handelt sich nur um einen aushilfsjob.

Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 12:33



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