Liebe Frau Bader, danke für Ihre schnelle Antwort. Wie sieht es aber mit dem Unterhalt für die Mutter aus, wenn sie vorher ALG 2 bezog? Steht ihr der Unterhalt dann auch zu? Oder kann man auch weiterhin ALG beziehen.? Muss man den Unterhalt für die Mutter unbedingt einfordern oder kann man auch nur den Unterhalt für das Kind beziehen? Sie möchte den "Ex-Freund" ja auch nicht mit so viel Geld belasten, weil das Kind ja von beiden ungewollt war. Sie plagen Gewissensbisse. Danke für Ihre Hilfe!
Mitglied inaktiv - 16.06.2009, 09:12