Liebe Frau Bader, danke für die schnelle Antwort unten, aber jetzt bin ich komplett verwirrt. Ich glaube, es gab ein Missverständnis, deshalb noch mal sortiert: Vor der Geburt meines Sohnes (09/06) habe ich 30 Std. die Woche gearbeitet. Ich hatte 2 Jahre EZ und in dieser Zeit nicht gearbeitet. Jetzt habe ich das 3. Elternjahr beantragt und möchte 20 Std./Woche arbeiten. Habe ich das richtig verstanden, dass ich jetzt KEINEN Anspruch auf TZ habe, da ich in der bisherigen EZ nicht gearbeitet habe? Danke für die Mühe! Lotte
Mitglied inaktiv - 28.07.2008, 22:05