Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine erste Frage vom 20.4., die Sie bereits beantwortet haben, hinten angehängt, damit Sie den kompletten Sachverhalt kennen. Mittlerweile habe ich mit meinem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, dass ich nur Teilzeit zurückkommen könnte und von mir aus angeboten, dass ich, falls das nicht möglich sein würde, einem Aufhebungsvertrag zustimme. Dies geschah per mail. In der Antwort meines AG stand "Aus betrieblichen Gründen ist es nicht möglich, dass Sie lediglich einige Wochenstunden arbeiten. Insofern ist ein Aufhebungsvertrag, wie auch von Ihnen bereits angesprochen, auch in unserem Sinne." Diesen habe ich nun bekommen. Jetzt zu meiner Frage: In der Vorbemerkung des Vertrages steht: "Der AN ist aufgrund der Personenfürsorgepflicht für seine beiden Kleinkinder daran gehindert, das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Elternzeit am 28.6.09 wieder aufzunehmen, da eine geeignete Betreuung nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grund schließen die Parteien den nachfolgenden Aufhebungsvertrag." Ist diese Formulierung so ok? Muss da nicht drinstehen, dass mir aus betrieblichen Gründen keine Teilzeitstelle angeboten werden kann? Hat das für mich Nachteile? Am liebsten würde ich die Sperrfrist beim Arbeitsamt natürlich umgehen, falls das möglich ist, ich möchte mich aber nicht mit meinem AG anlegen. Sollte aber eine andere Formulierung für mich Vorteile bringen und für meinen AG keinen Unterschied machen, würde ich um Änderung bitten. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und es ist nicht zu lang geworden. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! MfG Nicolette Longueville __________________________________________________________- Meine Frage vom 20.4.09 Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit(en) (hatte zwei übergangslos hintereinander, Geburt der Kinder 08/03 und 06/08) endet am 19.7.09. Ich bin also seit 6 Jahren weg von meinem Arbeitgeber, bei dem ich vorher nur knapp ein Jahr gearbeitet habe. Der Kontakt zum AG, mit dem ich überhaupt keine Probleme hatte, war während der Elternzeit quasi gleich Null. Die dreimonatige Frist zur Kündigung zum Ende der Elternzeit haben sowohl ich als auch der AG verstreichen lassen. Aufgrund der kurzen Zeit, die ich dort gearbeitet habe und der Tatsache, dass ich 6 Jahre dort weg bin und zu Anfang nur stundenweise wieder arbeiten möchte, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, wieder dort anzufangen. Wie mein AG die Situation sieht, kann ich nur vermuten, denke aber, dass er das ähnlich sieht. Jetzt zu meinen Fragen: 1. wie verhalte ich mich am Besten? Sollte/Muss ich mich melden und um ein Gespräch bitten, um zur klären, wie es nach dem 19.7. weitergeht oder warte ich ab, bis mein AG sich meldet? 2. Hätte Abwarten Nachteile, d.h., geht mein Arbeitgeber dann davon aus, dass ich ab 20.7. wieder Vollzeit anfange? 3. Wenn es zu einem Gespräch kommt und man sich einig ist, nicht mehr zusammenzuarbeiten, wie wird dann vorgegangen? Was muss ich beachten? Herzlichen Dank im Voraus Mit freundlichem Gruß Nicolette Longueville
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 17:04