Nochmal wg. Elternzeitverlängerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal wg. Elternzeitverlängerung

Hallo Frau Bader. Hab ja schon letztens geschrieben, dass ich nur 1 Jahr Elternzeit beantragt habe, da ich eigentlich noch in diesem Jahr wieder arbeiten wollte. Nun passen ja die Zeiten nicht. Kann ich denn mit meinem Chefs vereinbaren, dass ich auf 3 Jahre EZ erweitere wenn sie einverstanden sind ohne vorher die 7 Wochen/Tage zu arbeiten. Es enstehen ihnen ja keine Kosten für mich oder? Sollte man dann auch gleich schriftlich festhalten, dass ich nach den 3 Jahren nicht wieder komme? Da ich so nicht arbeiten kann mit 2 Kindern! Lg Irmi

von irmi29 am 20.04.2012, 13:30



Antwort auf: Nochmal wg. Elternzeitverlängerung

Hallo, natürlich können Sie mit Zustimmung der Arbeitgeber Ihre Elternzeit auf drei Jahre ausweiten! Mit deren Zustimmung können Sie dann bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit arbeiten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2012



Antwort auf: Nochmal wg. Elternzeitverlängerung

Wenn dein Chef und du einverstanden sind, dann könnt ihr bis zum 3. Geburtstag verlängern. Ich würde nirgendwo schriftlich festhalten, dass ich nach den 3 Jahren nicht wiederkommen will! Du weißt doch gar nicht was in drei Jahren ist! (Kündigen kannst du noch rechtzeitig 3 Monate vor Ende der Elternzeit) Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.04.2012, 09:14



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