Liebe Frau Bader,
wollte noch mal nachfragen:
Mein Sohn wird im August 2 Jahre alt. Vorher wird im Juli unser zweites Kind geboren.
Ich habe seit der Geburt meines Sohnes nicht mehr gearbeitet und bin noch im Erziehungsurlaub.
Stimmt es, dass man in diesem Fall wieder 67 % seines alten Gehaltes bekommt?
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 15.01.2010, 20:15
Antwort auf:
Nochmal wegen dem Elterngeld
Hallo,
Sie bekommen EG auf der Grundlage der letzten Monate, in denen Sie gearbeitet haben + Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2010
Antwort auf:
Nochmal wegen dem Elterngeld
Ja es wird das Gehalt zu Grunde gelegt was du vor der Geburt deines 1. Sohnes hattest und du bekommst glaube auchnoch den Geschwisterbonus.
Mitglied inaktiv - 17.01.2010, 15:07
Antwort auf:
Nochmal wegen dem Elterngeld
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mitglied inaktiv - 18.01.2010, 21:49