Frage: Nochmal wegen Namensgebung

Liebe Frau Bader, bei meiner Anfrage ging es eigentlich nur darum, dass ich wissen wollte, ob meine Tochter bei einer Heirat den Familiennamen von meinem neuen Partner annehmen kann, WENN DER LEIBLICHE VATER ZUSTIMMT! Ich will - das scheint nicht ganz klar geworden zu sein - NATÜRLICH nur das Beste für sie. Mein neuer Partner ist für sie auch KEIN FREMDER!!! Deswegen fand ich Ihre Reaktion etwas befremdlich... Ich fänd es eben auch nicht verkehrt, wenn das Kind heißt wie alle anderen in der Familie, in der es lebt. Auch wenn Patchworkfamilien heute an der Tagesordnung sind, muss man sie ja nicht als erklärtes Lebensziel haben. Ich möchte meinem Kind mit der Namensänderung lediglich ständige Nachfragen ersparen... Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann der Name, aber nur mir Zustimmung des leiblichen Vaters, geändert werden, richtig?

Mitglied inaktiv - 01.07.2006, 11:12



Antwort auf: Nochmal wegen Namensgebung

Hallo, ja. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2006



Antwort auf: Nochmal wegen Namensgebung

ja, der leibliche vater muss zustimmen. lg

Mitglied inaktiv - 01.07.2006, 20:34