Hallo Frau Bader erstmal danke für Ihre Antworten. Habe aber noch mal wegen Kündigung fragen. Habe mich entschieden mich neu zu Bewerben.Stimmt es das ich in der Erziehungszeit mit einhaltung der Kündigungsfrist Kündigen kann? Auch wenn es zum 01.09.05 ist Habe meinen Arbeitgeber leider voreilig ja schon mitgeteilt das ich am 9.9.05 wieder komme,kann ich trozdem noch Kündigen wie oben gefragt? Ich weiß er will mich 100% nicht mehr und er wird mich sonst am 1Arbeitstag Kündigen. Kann man mit einen Aufhebungsvertrag jeder zeit aus dem Arbeitzverhältnis aussteigen und entfällt dann die Kündigungfrist z.B wie bei mir mit 4WO. LG Monyamma
Mitglied inaktiv - 13.05.2005, 10:41