Hallo!
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage weiter unten.
Leider ist mir die Antwort etwas unklar, so dass ich Sie nochmal um Ihren Rat bitten möchte:
Ist es richtig, dass, wenn das Kind, für das vom Vater alleine Unterhalt bezahlt wird und deren alleiniges Sorgerecht er hat, weder bei der KM noch beim KV lebt, sondern bei der Oma, der zahlende Vater dann das volle (und nicht das halbe) KG anrechnen kann?
Vielen Dank nochmal für Ihre Mühe, VG, Molly
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 12:06
Antwort auf:
Nochmal wegen Frage weiter unten
Hallo,
also der Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Das Kind wird durch den Sorgebrechtigten vertreten. Wenn es sich um ein nichteheliches Kind handelt, ist grds. die Mutter allein sorgeberechtigt, es sei denn, es wurde eine Sorgerechtsvereinbarung vor dem Notar oder Jugendamt geschlossen; dann hätte auch der Vater das (gemeinsame) Sorgerecht.
Ist das nicht der Fall, muss der Unterhalt also an die Mutter gezahlt werden. Die Mutter, wenn sie das Kind nicht betreut, ist aber auch unterhaltspflichtig, wenn sie eigenes Einkommen hat. Die Höhe des vom jeweiligen Unterhaltsverpflichteten zu zahlenden Unterhaltsbeitrag richtet sich nach dem Verhältnis der Einkommen. Beispiel: Verdient Vater 1500 Euro, Mutter 500 Euro, so muss Vater 2/3 und Mutter 1/3 des Unterhalts zahlen.
Das Kindergeld kann sich der Vater zur einen Hälfte, die Mutter zur anderen Hälfte auf ihre Unterhaltszahlung anrechnen lassen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2010