Hallo Frau Bader, im Erziehungsgeldgesetz heisst es ja, dass der Arbeitgeber seine Zustimmung zu einem 400 Euro- Job währende der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann. Angeblich soll es ein betrieblicher Grund sein wenn er nicht will dass man bei der Konkurrenz anfängt. Stimmt das? Angeblich soll es dazu ein neues Urteil geben das besagt, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn man ohne Zustimmung während der Elternzeit bei der Konkurrenz anfängt. Grundsätzlich habe ich ja die Zustimmung woanders zu arbeiten, nur eben nicht bei der Konkurrenz... Hilfe, ich muss doch heute zusagen! Ich hatte ja eigentlich überlegt, meine Vollzeitstelle zu kündiegen um den anderen Job annehmen zu können, aber da ist eben das Problem mit der Beitragsfreiheit in der KV! Steffi
Mitglied inaktiv - 19.12.2006, 11:16