Hallo,
leider habe ich Ihre Antwort nicht richtig verstanden. Sie schrieben, man kann den EU des ersten Kindes beenden, das Gesetz saehe aber vor, dass der erste beendet sei, wenn der 2. anfaengt. Was sagt das jetzt ueber meinen FAll? Muss ich den EU fuer mein erstes Kind (11 Monate) beenden, wenn das 2. Kind geboren wird (Anfang Feb. 2003), oder kann ich den 2. EU im Anschluss an den ersten nach den 3 Jahren nehmen?
Danke,
Daggy :)
Mitglied inaktiv - 13.11.2002, 22:22
Antwort auf:
Nochmal wegen 2. Kind im EU des ersten Kindes
Liebe Daggy,
das ist im Ergebis (bis auf das Jahr bis zum 8.Geb.) egal. Sie können höchstens EU bis zum 3. Geb. des 2. Kindes nehmen.
Das alles steht im BErzGG unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2002
Antwort auf:
Nochmal wegen 2. Kind im EU des ersten Kindes
Koennen Sie mir bitte einen Gesetzestext als Link geben, den ich meinem AG vorlegen kann, sollte ich die ELternzeiten konsekutiv nehmen koennen. Mein AG weigert sich zur Zeit, dies anzuerkennen.
Danke,
Daggy :)
Mitglied inaktiv - 14.11.2002, 09:19