Bezüglich Ihrer Antwort auf meine Frage:
Ich dachte eigentlich, bei dem Thema ginge es um meine beiden Babys, denn die "müssen" ja auch in diese Wohnung mit einziehen und ich möchte die gesundheitlichen Gefahren, die sich aus dem Schimmel ergeben können eben für beide nicht eingehen! beide sind ohnehin durch Pseudokrupp vorbelastet.
Vielen Dank, angry
Mitglied inaktiv - 04.10.2007, 12:30
Antwort auf:
nochmal weg. Schimmel
Hallo,
haben Sie denn schon gekündigt?
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab.
Das bedeutet:Kündigen Sie sofort (falls noch nicht geschehen) und dann müssen Sie halt sehen, wie es ausgeht.Ich würde auf jeden Fall das Gesundheitsamt einschalten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.
Zum Kinderarzt würde ich auf jeden Fall gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass die Kranheit (Pseudokrupp) daher kommt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.10.2007