Hallo Frau Bader, vor einiger Zeit habe ich von Ihnen schon eine Antwort bekommen, für die ich mich zunächst ersteinmal herzlich bedanken möchte. Jetzt hat sich die Situation aber ein wenig geändert, weshalb sich mir eine neue Frage stellt: Mein Partner und ich arbeiten für dasselbe Unternehmen in D. Mein Partner wurde für 2 Jahre ins Ausland entsendet - der Ablauf der Entsendungszeit entspricht dem Ablauf meines Erziehungsurlaubes für das zweite Kind. Jetzt hat mein Mann einer Verlängerung der Entsendung zugestimmt und ich bin wieder schwanger. Allerdings liegt der Geburtstermin um einige Zeit nach dem Erziehungsurlaubsende. Es wäre für AG und mich kompliziert, für die Zwischenzeit wieder in D eine Arbeitsstelle für mich zu schaffen. Der AG hat nun angeboten, daß ich für die Zeit, in der ich eigentlich arbeiten gehen müßte, unbezahlten Urlaub erhalte. Mir ist schon klar, daß ich dann auch kein Mutterschutzgeld bekommen werde und auch nicht rentenverischert sein werde. Bin ohnehin privat krankenversichert. Was muß ich aber sonst noch beachten? Kann man dann nach der Geburt aus dem unbezahlten Urlaub problemlos wieder Erziehungsurlaub (habe eh keinen Anspruch auf Erziehungsgeld) machen??? Vielen lieben Dank im voraus! Nadine
Mitglied inaktiv - 23.01.2002, 16:01