Hallo Frau Bader, Nochmal zu meiner Frage: http://www.rund-ums-baby.de/recht/TZ-in-EZ-4Wochen-Frist_136141.htm Ich habe Paragraph 15 BEEG Absatz 5-7 aber so verstanden dass es hier um tz IN EZ geht - sehe ich das falsch ? Wenn nicht die 4 Wochen Frist gilt, innerhalb welcher Zeit muss mein AG meinem Antrag auf TZ in EZ zustimmen oder ihn ablehnen ? Wo ist das geregelt und was passiert wenn er innerhalb dieser Frist nicht zustimmt oder ablehnt? Nochmals vielen Dank und ein schönes Wochenende!
von Mimi_02 am 20.11.2015, 23:03